top of page

Nachweis EWärmeG

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von Baden-Württemberg fordert aktuell, dass mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs eines bestehenden Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn die Heizungsanlage erneuert wird. Alternativ können bestimmte Ersatzmaßnahmen wie baulicher Wärmeschutz oder der Anschluss an ein Wärmenetz durchgeführt werden. Das Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu verringern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Betroffen sind Wohn- und Nichtwohngebäude, die vor 2009 gebaut wurden. Der entsprechende Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach der Erneuerung der Heizungsanalage erbracht werden.

Nachweis 15% Erneuerbare Energien (EE)

Exemplarischer Projektablauf

01

Erstgespräch am Telefon oder Anfrage per E-Mail/Formular

02

Festlegung der Nachweisart

03

ggf. Termin vor Ort / technische Aufnahme

04

Berechnung und Nachweiserstellung

bottom of page