Nachweis EWärmeG
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) von Baden-Württemberg fordert aktuell, dass mindestens 15 % des jährlichen Wärmebedarfs eines bestehenden Gebäudes durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn die Heizungsanlage erneuert wird. Alternativ können bestimmte Ersatzmaßnahmen wie baulicher Wärmeschutz oder der Anschluss an ein Wärmenetz durchgeführt werden. Das Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu verringern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Betroffen sind Wohn- und Nichtwohngebäude, die vor 2009 gebaut wurden. Der entsprechende Nachweis muss innerhalb von 18 Monaten nach der Erneuerung der Heizungsanalage erbracht werden.
Nachweis 15% Erneuerbare Energien (EE)

Exemplarischer Projektablauf
01
Erstgespräch am Telefon oder Anfrage per E-Mail/Formular
02
Festlegung der Nachweisart
03
ggf. Termin vor Ort / technische Aufnahme
04
Berechnung und Nachweiserstellung